| So. 13.06 |
Walbeck Hoftag |
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| 10.07-11.07 |
Kreistierschau in Kempen |
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| Sa. 28.08. |
Kreistierschau Haus Riswick |
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| - Tetrazykline - Probleme beim Schweinefleischexport |
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| - Schlachtunternehmen - Lücken in der Überwachung? |
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| - Niederländ. Preismaske für Schlachtschweine geändert |
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04.06.2010
Lieferschein Schwein mit Angaben zum Tetracyclineinsatz
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26.04.2010
Tetrazykline – Probleme beim Schweinefleischexport
In der Schlachtbranche häufen sich derzeit die Krisensitzungen. Wegen Antibiotikafunden im Fleisch stehen offenbar wieder deutsche Schlachtunternehmen vor Exportsperren. Problematisch sind dabei primär die Gruppe der Tetrazykline. Sie sind nicht wasserlöslich und reichern sich im Gewebe und Knochen an. Nach Einstellung der Behandlung vollzieht sich der Abbau nur langsam.
Bei Einhaltung der Wartezeit nach Anwendung wird der in der EU geltende Grenzwert zwar unterschritten.
Aber: Drittländer wie Russland interessieren sich nicht für EU-Grenzwerte. Sie fordern „Nulltoleranz“. Andernfalls werden monatelange Exportsperren verhängt.
Die Fa. Tönnies zieht Konsequenzen. Schlachtschweine, die in den letzten 42 Tagen vor der Schlachtung mit Tetrazyklinen behandelt wurden, dürfen nicht mehr angeliefert werden. Alle Einsender, d. h. die Mäster als Lebensmittelunternehmer müssen eine Zusatzerklärung unterschreiben, dass bei den angelieferten Schweinen während der Mast bzw. in den letzten 42 Tagen vor Schlachtung keine Tetracykline eingesetzt wurden.
Eine Separierung später behandelter Partien am Schlachtband erscheint zu aufwendig und letztlich auch zu risikoreich. Denn: Nach Ebern, Börgen und Sauschweinen kann man optisch sortieren; deutsche und ausländische Schweine an den Ohrmarken erkennen. Aber alle Schweine auf Tetrazykline untersuchen – das geht nicht. Den Schweinemästern kann man im Grunde nur dringend empfehlen, auf den Einsatz von Tetrazyklinen ab Beginn des mittleren Mastabschnittes zu verzichten. Denn andere Schlachtkonzerne haben bereits angekündigt, dem Beispiel „Tönnies“ zu folgen.
Auf den Export – derzeit speziell nach Russland – können die großen Unternehmen nicht verzichten. Der Austausch von Teilstücken zwischen den Schlachtunternehmen zwingt aber auch nichtexportierende Unternehmen zu Konsequenzen.
Die deutschen Schweinehalter weiten ihre Produktion aus und die Abhängigkeit vom Export steigt. Damit diktieren die Auslandsmärkte die Produktionsverfahren in unseren Ställen.
Ob es deutschen Mästern passt oder nicht – Exportabhängigkeit hat ihren Preis.
Bestätigung zum Tetrazyklin-Einsatz:
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Bei eventuellen Rückfragen:
Dr. Frank Greshake
Te.: 02841 / 88039-10
22.04.2010
Schlachtunternehmen: Lücken in der Überwachung?
Es ist schon kurios: Zumindest die Schlachtungen an Schweinen und Geflügel steigen rasant an. Aber das Überwachungspersonal – in den einzelnen Bundesländern verschieden organisiert – wird offensichtlich deutlich abgebaut. Ob die Überwachung der Klassifizierungsunternehmen am Schlachtband, der Schnittführung bzw. die Abrechnungen an die Einsender – sowohl in Nordrhein-Westfalen als auch in Niedersachsen ist das hierfür zuständige Personal deutlich abgebaut worden. So manches seit Jahrzehnten vertraute Gesicht ist mittlerweile im Ruhestand. Andere sind mit zusätzlichen Aufgaben belastet. Aus Sicht der schlachtviehproduzierenden Landwirte, kann man schon kritisch fragen, ob nicht die vorgenannten Tätigkeiten wichtiger sind als Mitarbeiter dafür einzusetzen, ob Geflügel im Bereich der Boden- bzw. Auslaufhaltung eine bis auf den letzten Quadratzentimeter genau ausgemessene Bewegungsfläche zur Verfügung hat. Eine gewisse Aufgabenverschiebung hin zu Kontrolltätigkeiten in anderen Bereichen, ist quer über die Bundesländer hinweg festzustellen. Entbürokratisierung im Sinne der Veredlungswirtschaft ist das jedenfalls nicht. Dabei gäbe es genügend zu tun. Die auch bei den großen Schlachtkonzernen ständig wechselnden ausländischen Schlachtkolonnen, bedürfen hinsichtlich der Schnittführung der Überwachung. Dafür ist zwar im Grunde der amtliche Klassifizierer zuständig, aber eine gewisse Schützenhilfe durch die staatliche Aufsichtsbehörde ist meist hilfreich.
Großvieh: Immer wieder Probleme
Dies gilt insbesondere im Bereich Großvieh. Die immer noch überwiegende subjektive Klassifizierung nach DLG-Schema ermöglicht einen weiten Spielraum. Da ist das Auge des Gesetzes notwendig, um eine gewisse Einheitlichkeit der Klassifizierung zwischen den Schlachtbetrieben zu erhalten. Unterschiede im Klassifizierungsniveau dürfen nicht zum Wettbewerbsvorteil werden.
Schwachstelle im neuen Vieh- und Fleischgesetz
So ganz von ungefähr kommt die vorgenannte Entwicklung nicht. In dem seit 2009 neugefassten Vieh- und Fleischgesetz, sind zum Beispiel die Vorkostenpositionen nicht mehr definiert. Wie soll der Wildwuchs hier beschnitten werden, wenn keine rechtlich zu greifende Definition von Vorkosten mehr vorhanden ist? Entgegen der Warnungen vieler Vertreter aus der Veredlungswirtschaft und des Berufsstandes und zur Freude der Schlachtunternehmen, hat der Bundesrat das Gesetz passieren lassen. Jetzt zeigen sich die Konsequenzen.
Die Erzeugergemeinschaften und die genossenschaftlichen Viehverwertungen, der Viehhandel und der landwirtschaftliche Berufsstand, tun gut daran auf die Landesregierungen einzuwirken, das Personal im Bereich der Überwachung von Schlachtbetrieben nicht weiter auszudünnen. Im Gegenteil – einen gewissen Mindeststandard an Überwachung zu halten, ist dringend erforderlich.
Bei eventuellen Rückfragen:
Dr. Frank Greshake
Te.: 02841 / 88039-10
20.04.2010
Niederländische Preismaske für Schlachtschweine geändert
Die VION hat in den Niederlanden die Preismaske für Schlachtschweine ab der 13. KW geändert. Fleisch und Speckmaß fließen neu als Maßstab in die bisherige Muskelfleischanteilsbezahlung ein. Die optimalen Schlachtgewichte werden für „Normal“- und „Welfare“-Schweine unterschiedlich definiert, bei letzteren getrennt nach Börgen und Sauen.
Bei Fleischmaßen unter 46 mm (Durchschnitt in NL: 55/56 mm, in D: ca. 64 mm) gibt es Preisabschläge.
Die bisherigen Preisabschläge für Muskelfleischanteile über 60% entfallen. Die VION stellt ferner das bisherige Basispreisniveau „ab Stall“ auf das auch in Deutschland übliche System „frei Schlachtstätte“ um.
Das bedeutet: Anhebung des Basispreises auf etwa deutsches Niveau, aber auch Einführung von Vorkosten. Sowohl die Frachtkosten als auch die Vorkosten des Schlachtbetriebes werden nach Größe der Lieferpartie variiert. Für die Jahresliefermenge gibt es eine Rückvergütung, die maximal bei 1,00 Euro/Schwein liegt.
Ziel der VION ist auch, den Abfluss hochprozentiger Schweine nach Deutschland zu verringern. Der Einsatz des Pietrain-Ebers wird in den Niederlanden sicherlich größer werden.
Die Mäster des typisch niederländischen Schweines – Tempo-Kreuzungseber x Topigs-Sau – sind von der Umstellung nur begrenzt begeistert.
Die Anfragen von Niederländern zur Vermarktung der Schweine nach Deutschland nahmen in der letzten Woche deutlich zu.
Bei eventuellen Rückfragen:
Dr. Frank Greshake
Te.: 02841 / 88039-10
11.01.2010
Service Wärmebildkamera
Der REM’s bietet seit kurzem den Einsatz einer Wärmebildkamera an.
Damit können Schwachstellen der Lüftung oder Kältebrücken mittels Darstellung auf einem Bildschirm sichtbar gemacht werden.Diese Bilder werden am PC weiterbearbeitet und können dann dem Landwirt zur Verfügung gestellt werden.
Der Unkostenbeitrag für den Einsatz der Wärmebildkamera beträgt für REM’s-Mitglieder 50 EUR.
Bei Bedarf melden Sie sich bitte bei Herrn Middeldorf unter 0172-2507422.
Beispiele:
Glasbausteinfenster bildet Kältebrücke im Deckzentrum

Türganglüftung im Abferkelstall

28.12.2009
Auswertung Wirtschaftsjahr 08/09 des
Rheinischen Erzeugerrings für Mastschweine e.V.
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28.12.2009
Standarderklärung Großvieh
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